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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsbereich/Hotelaufnahme

1. Abschluss des Vertrages/Vertragspartner/Verjährung

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.  

2. Bezug und Rückgabe der Zimmer

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Ohne anders lautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 15 Uhr des Anreisetages möglich. Die Zimmerrückgabe hat bis 11 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.  

Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11 Uhr dem Empfang dies - je nach Verfügbarkeit eventuell auch nicht umsetzbar - bis spätestens 22 Uhr des Vortages der Abreise mitzuteilen; bei Abreise bis 16 Uhr ist der halbe, bei Abreise nach 16 Uhr ist der volle Zimmerpreis zu bezahlen. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit schriftlich vereinbart wurde.  

3. Preis - Leistung

Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Service und geltender Mehrwertsteuer. Sofern ausländische Währungen angenommen werden, so ausschließlich auf der Basis des gültigen Wechselkurses.  

4. Zahlung

Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 5% über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 15 Euro geschuldet.  

5. Rücktritt  

5.1. Rücktritt des Gastes

Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück und 70% für Halbpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Reist ein Gast nicht an und storniert auch nicht, so werden 100% der Rechnungssumme für die vereinbarte Hotelleistung in Rechnung gestellt.  

5.2. Rücktritt des Hotels

Wird eine vereinbarte verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.  

5.3. Stornierungen

Erfolgen Stornierungen, so gelten folgende Fristen:  

  • vor dem 21. Tag vor Anreise kostenfreie Stornierung
  • vom 20.-7. Tag vor Anreise werden 50%
  • -und ab dem  6. Tag vor Anreise werden 80% der gebuchten Übernachtungskosten für Stornierungen berechnet.

Bei Reservierungen von Gruppen mit mehr als fünf Zimmern gelten folgende Fristen für eventuelle Stornierungen und Schadenersatz:  

  • bis 90 Tage vor Anreise volle Abbestellung möglich
  • bis 45 Tage vor Anreise bis 10% der vereinbarten Hotelleistung
  • bis 30 Tage vor Anreise bis 20% der vereinbarten Hotelleistung
  • bis 10 Tage vor Anreise bis 50% der vereinbarten Hotelleistung
  • ab dem 9. Tag vor Anreise werden 80% der Komplettsumme der gebuchten Übernachtungskosten für Stornierungen berechnet.

5.4. Stornierungen Appartements zur Langzeitvermietung

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 28 Tage vor Anreise möglich, danach werden 80% der ersten Monatsmiete für die Stornierung berechnet. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses ist kostenfrei nur möglich, wenn dies vier Wochen zuvor schriftlich mitgeteilt wird.  

6. Weckaufträge, Briefverkehr der Gäste, liegengebliebene Sachen  

a) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen.  

b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung derselben.  

c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.  

d) Jedwede Haftung des Hotels nach a) -c) ist ausgeschlossen.  

7. Haftung des Hotels

Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500 Euro für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu 800 Euro Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 10.000 Euro im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.  

8. Hotelschlüssel

Die dem Gast ausgehändigten Zimmerschlüssel sind gleichzeitig auch Hausschlüssel. Für die Zeit des Aufenthaltes im Haus hat der Gast diesen sorgfältig aufzubewahren und bei Abreise diesen unaufgefordert am Empfang abzugeben. Sollte der Schlüssel im Besitz des Gastes verloren gehen oder abhandenkommen, so haftet er für den entstandenen Schaden an der Schließanlage des Hauses.  

9. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.  

Beim Schupi
Hotel-Restaurant-Biergarten-Veranstaltungen
Schupi GmbH
Durmersheimer Straße 6
76185 Karlsruhe
0721/55 94-0 Hotel
0721/55 12 20 Restaurant
www.schupi.de
info@schupi.de
Gerichtsstand Amtsgericht Mannheim HRB 108870

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sonderveranstaltungen/Bankett

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Räumlichkeiten, Lieferungen und gastronomischer Versorgung unseres Hauses.
  2. Ein voller á la carte-Service wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen, für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden.
  3. Das Mitbringen eigener Lebensmittel durch den Veranstalter ist nur gestattet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Eine Haftung des Hauses für mitgebrachte Lebensmittel, wie z.B. Kuchen, sowie für Lebensmittel, die der Gast nicht sofort verzehrt sondern mitnimmt um sie außerhalb des Betriebes zu verzehren, ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht der Nachweis erbracht wird, dass die Ursache des Schadens vom Gastronomiebetrieb zu vertreten ist.
  4. Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menükarten oder Blumendekoration, sowie für diese Veranstaltung eventuell anfallende Erlaubnisgebühren werden extra berechnet.
  5. Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abzurechnen oder uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
  6. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
  7. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Für nicht erschienene Gäste werden die ersparten Aufwendungen von uns in Abzug gebracht.
  8. Bei Veranstaltungen, die sich über 24 Uhr nachts ausdehnen, berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag in Höhe von 25 Euro für jeden anwesenden Mitarbeiter unseres Hauses je angefangener Stunde.
  9. Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Wir müssen uns jedoch, insbesondere bei langfristig getätigten Bestellungen, die länger als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung zurückliegen, eine Preiserhöhung je nach Marktlage vorbehalten.
  10. Unsere Rechnungen sind grundsätzlich nach Abschluss der Veranstaltung in bar zu begleichen. Die Zahlung mit Kreditkarten, EC-Karten oder Überweisung nach Rechnungsstellung, ist nur bei besonderer Vereinbarung möglich. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag zahlbar ohne Abzug Nettokasse innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung der Rechnung.
  11. Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 20 Personen beteiligt sind, kann eine Sicherheitsleistung des Veranstalters in Form einer angemessenen Vorauszahlung von uns verlangt werden, welche bis spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung zu leisten ist. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht zu.
  12. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet er uns gegenüber als Gesamtschuldner.
  13. Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung wird der Endpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. Dabei wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von 10 Euro pro Person in Ansatz gebracht.
  14. Mitgebrachte Gegenstände müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z.B. Brandschutz bei Dekoration). Sie sind bei Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, andernfalls hat der Veranstalter die Kosten für Abtransport und Lagerung zu tragen.
  15. Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt, oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir jederzeit - auch kurzfristig - vom Vertrag zurücktreten.
  16. In den Fällen des § 38 Abs.1 und 2 ZPO gilt der Gerichtsstand am Sitz unseres Hauses als vereinbart.

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